Jahreshauptversammlung FCN 2021 – Gegen den Ausverkauf des Vereins

Die diesjährige Mitgliederversammlung unseres Vereins steht am Samstag, den 9. Oktober ab 11 Uhr an. Ein wichtiger Termin für alle Mitglieder. Schließlich ist es die einzige Möglichkeit, aktiv unseren Verein mitgestalten zu können und – das darf man nie vergessen – auch ein wertvolles Privileg, das es zu verteidigen gilt. Aber dazu später mehr.

Auch dieses Jahr findet die JHV als Online-Veranstaltung statt, wohl, weil die Planungssicherheit zum Start der Vorbereitungen keine Präsenz-Veranstaltung zuließ. Zu unübersichtlich war die Entwicklung der Pandemie und die Möglichkeiten, die sich für den Oktober geboten hatten. Das ist nachvollziehbar. Allerdings hat sich die Verwaltung des Vereins für dieses Jahr einiges ausgedacht und Anträge zur Abstimmung gestellt.

Wenn man die Einladung überfliegt, ist man zunächst ganz schön erschlagen ob der Vielzahl der Anträge. Und nach Versand der Einladung sind noch etliche hinzugekommen. Neben den Berichten, der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder und den Aussprachen, möchte die Verwaltung des Vereins – vertreten durch Vorstand und Aufsichtsrat – einmal quer durch unsere Satzung an verschiedensten Stellen Änderungen vornehmen und sich nebenbei selbst einige neue Befugnisse einräumen. Nicht alle Vorschläge sind in unseren Augen problematisch, aber einige sind es durchaus.

Betrachtet man die Abstimmungslogik kommt ziemlich früh in der Veranstaltung ein Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung, der vom Mitglied D. Eschenbacher gestellt wurde. Er beantragt darin, in dieser Online-JHV nicht über Satzungsänderungen abzustimmen. Der allgemeinen Kritik an Online-Veranstaltungen schließen wir uns an. Sie sind ein notwendiges Übel in einer Zeit, in der Mitgliederversammlungen nicht als Präsenzveranstaltung stattfinden können. Sie sind aber definitiv der falsche Rahmen um tiefgreifende Änderungen der Vereinsstrukturen vorzunehmen. Auf die Probleme, die im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung entstehen, wird im Weiteren noch eingegangen. Zunächst aber empfehlen auch wir, diesen Antrag zur Geschäftsordnung dieser JHV anzunehmen und Satzungsänderungen in der nächsten JHV, die als Präsenzveranstaltung stattfindet, zu beschließen. In einer JHV, in der wir uns hoffentlich wieder persönlich treffen dürfen und offene Fragen zu den Anträgen stellen und beantworten können.

Sollte dieser Antrag bei den Mitgliedern keine Mehrheit finden, gibt es sehr vieles zu entscheiden:

  • Die Verwaltung beantragt zunächst das Instrument der Online-Veranstaltungen in der Satzung zu verankern (Nr.11a bzw. 1 der Abstimmungslogik).
    In dieser Zeit der Ungewissheit bezüglich der Pandemie ein nachvollziehbarer Wunsch. Allerdings trifft dann zukünftig die Entscheidung über die Form der Mitgliederversammlung der Vorstand. Und zwar nach dessen Gutdünken. Je nachdem, wie es gerade am besten zu den zu erwarteten Mehrheitsverhältnissen passt? Auf jeden Fall nicht gekoppelt an rechtliche Einschränkungen aufgrund einer pandemischen Lage oder dergleichen, sondern für immer. Die Kosten für die Durchführung der JHV sind im Übrigen für eine Online-Veranstaltung praktisch genauso hoch wie für eine Präsenz-Veranstaltung.
    Bleibt als einziges Argument dafür die gern zitierte Basisdemokratie übrig. Ganz von der Hand zu weisen ist das nicht. Wenn man aber die Teilnehmerzahlen der letzten Online-JHV (in der Spitze) anschaut, stellt sich heraus, dass von den fast 25.000 Mitgliedern weniger als ein Fünftel für die Mitgliederversammlung zu begeistern war. Ja – es gab mehr Teilnehmer als bei einer Präsenzveranstaltung. Nicht zuletzt auch, weil das einfach mal was Neues war und die Neugierde getrieben hat. Erkauft wurde diese höhere Teilnehmerzahl aber teuer. Ein kurzer Austausch mit anderen Mitgliedern im Foyer – Fehlanzeige. Mal so die Stimmung im Saal aufnehmen – Fehlanzeige. Eine kritische Rückfrage zwischendrin stellen – Fehlanzeige. Es gab ein Chat-Fenster für ein paar Minuten, in das hunderte von Kommentaren und Fragen gehämmert wurden. Kaum jemand hat das alles gelesen. Dieses Mal soll es etwas besser werden. Mit einer Live-Schalte in den Stream. Was ist mit Mitgliedern, die die technischen Hürden von MS Teams, Webcam, Mikrofon etc. scheuen? Was passiert, wenn die Technik streikt? Pech gehabt? Wo bleibt der einfache, aber immens wichtige zwischenmenschliche Kontakt? Auf der Strecke.
    Für uns bleibt eine Mitgliederversammlung in Präsenz ganz klar die einzig sinnvolle Art der Durchführung. Wann immer diese möglich ist, sollen sich die Mitglieder persönlich treffen. Deshalb wurde vom Mitglied Dr. Andreas Roßkopf ein Antrag gestellt (Nr. 11b bzw. Punkt 18 in der Abstimmungslogik), die Online-Veranstaltungen nur in Ausnahmefällen mit gesetzlicher Grundlage zuzulassen. Wir bitten Euch, diesen zu unterstützen. Eine Abstimmung per „Briefwahl“ verbietet sich aus oben genannten Gründen erst recht.
    Den genauen Wortlaut des Änderungsantrags könnt ihr in unserem Flyer nachlesen, den wir am Wochenende am Max-Morlock-Stadion verteilt haben.
  • Ein weiterer Antrag der Vereinsverwaltung möchte den Zeitpunkt der Jahreshauptversammlung verlegen. Begründet wird dies dieses Mal mit den spät terminierten Spielansetzungen und wenigen Restterminen. In der Vergangenheit wurde damit argumentiert, dass der Zeitraum zwischen Geschäftsjahresabschluss und Veröffentlichung des Geschäftsberichtes mit vier Monaten sehr kurz sei. Den Argumenten kann man folgen.
  • Ein weiterer Antrag zielt darauf ab, die aktualisierte Tagesordnung auf der Homepage zu veröffentlichen. Da die Mitglieder dadurch im Vorlauf der JHV auf dem Laufenden gehalten werden können, erscheint der Antrag sinnvoll.
  • Dann geht es weiter mit dem Ehrungsausschuss. Dieser hat in der letzten Mitgliederversammlung bekannt gegeben, dass er seine Tätigkeit einstellt. Daraufhin möchte die Verwaltung nun die Satzung dahingehend ändern, dass das Vereinsgremium Ehrungsausschuss komplett abgeschafft werden soll. Hier stellt sich die Frage, ob eine Neubesetzung des Gremiums versucht wurde. Wenn ja, ist das nicht öffentlich geschehen. Es ist zu bezweifeln, dass sich hier niemand findet, der bereit ist, sein Engagement in diesem Bereich einzubringen.
    Ein Ehrungsausschuss und dessen Tätigkeit ist kein antiquierter Ballast. Er dient der Wertschätzung von Personen, die sich um den Verein verdient gemacht haben. Wir sehen deshalb die ersatzlose Streichung des Ehrungsausschusses aus der Satzung kritisch. Die Aufgaben des Ehrungsausschusses auf den Aufsichtsrat zu übertragen ist in unseren Augen nicht der richtige Weg. Der Begründung, der Ehrungsausschuss sei zu weit vom operativen Geschäft entfernt, muss man nicht folgen. Wenn es hier in der Vergangenheit zu unterschiedlichen Meinungen in den Gremien gekommen sein mag, ist eine Verbesserung des Austausches in unseren Augen zielführender.
  • Ein FCN-Mitglied wiederum schlägt in einem Antrag vor, ein Protokoll zur JHV zu führen, das auf Anfrage persönlich eingesehen werden kann. In seiner Begründung zielt er auf den Wortlauft des Chat-Verlaufes ab. Dieser konnte bereits in der letzten Online-JHV abgespeichert werden und stand somit einer Lektüre im Nachgang zur Verfügung.
  • Ein anderes Mitglied schlägt eine Änderung der Amtszeiten der Aufsichtsratsmitglieder vor. Ebenso sollen nur alle zwei Jahre Aufsichtsräte gewählt werden können. In den Mitgliederversammlungen ohne Aufsichtsratswahlen sollen Satzungsänderungen und Strukturreformen vorgenommen werden. Eine grundsätzliche Trennung von Aufsichtsratswahlen und Satzungsänderungen in verschiedene Veranstaltungen halten wir jedoch nicht für notwendig und dies wird auch das Interesse an Veranstaltungen, an denen nur über Satzungsfragen diskutiert wird nicht erhöhen.
  • Der zweite Antrag des gleichen Mitglieds soll eine mehrmalige Wiederwahl von Aufsichtsräten verhindern. Diese sollen nur maximal zwei Amtsperioden im Amt bleiben dürfen und im Anschluss nicht mehr wählbar sein. Warum sich die Mitgliederversammlung selbst das Recht entziehen soll, geeignete Kandidaten auch für eine dritte Wahlperiode ernennen zu dürfen, erschließt sich uns nicht. Wenn ein Kandidat eine Mehrheit der Mitglieder von seiner Person überzeugt und dessen Tätigkeit die Mitglieder zu seiner Wiederwahl veranlasst, liegt in unseren Augen kein Grund vor, diesen nicht mehr wählen zu dürfen. Des Weiteren ist hierbei denkbar, dass ein Aufsichtsrat im Laufe seiner zweiten Amtsperiode an „Elan“ verliert, wenn er bereits weiß, dass er nicht mehr antreten darf.
  • Herr G. Koch schlägt vor, mindestens eine Frau durch die Mitgliederversammlung in den Aufsichtsrat zu berufen. Wir begrüßen jede fähige Person, die sich mit Herz und Engagement für den Verein aufstellen lässt. Hierbei spielt das Geschlecht keine Rolle. Es ist allerdings fraglich, wie dies bei fehlenden Kandidatinnen von statten gehen soll.
  • Die Verwaltung schlägt vor, die Satzung dahingehend zu verändern, dass es möglich sein soll, Kapitalgesellschaften zu gründen, Anteile an Gesellschaften zu erwerben und Gesellschaften oder Anteile daran zu verkaufen. Zunächst ist die Gründung einer Gesellschaft durch den Verein per se nichts Schlechtes, solange diese nicht die Lizenzspielerabteilung zum Gegenstand hat. Es kann unter bestimmten Voraussetzungen sinnvoll sein, bestimmte Aufgaben des Vereins in eine Gesellschaft auszulagern. ABER: Über eine Änderung der Satzung den Vorstand und Aufsichtsrat für alle Zeit zu ermächtigen unkontrolliert Gesellschaften zu gründen und zu verkaufen (auch über die genannten 25% hinaus) und dadurch jede Möglichkeit der Mitbestimmung und Kontrolle der Mitglieder zu entziehen, kann nicht im Sinne der Mitglieder sein. Auch wenn den derzeit handelnden Verantwortlichen vertraut wird, ist eine derartige Bevollmächtigung in Hinblick auf künftige Entscheider im Verein nicht zu verantworten. Hier wird ein Instrument geschaffen, dass die Voraussetzungen für einen unkontrollierbaren scheibchenweisen Verkauf des Vereins ermöglicht. Wenn mal wieder schnelles Geld von Nöten ist, könnte man die Rechte am Vereinslogo ausgliedern und verkaufen. Alles ist möglich. Was Dritte mit ihren Gesellschaftsanteilen anstellen, entzieht sich ebenfalls der Kontrolle durch den Verein. Ein Weiterverkauf an profitgetriebene Investoren – auch an einen Scheich – ist durchaus denkbar. Auch wenn hier die Lizenzspielerabteilung als letztes und einziges ausgeklammert ist und dem Vorschlag der Verwaltung entsprechend der Entscheidung Mitgliederversammlung überlassen werden soll, ob diese ausgegliedert werden darf oder nicht – am Ende könnte diese der letzte defizitäre Rest sein, dessen Existenz an einer Ausgliederung hängt. Dieses Endzeit-Szenario mag weit hergeholt wirken, würde aber mit diesem Satzungsänderungsantrag der Verwaltung möglich.
    Wenn der Verein Gesellschaften benötigt, so soll die Verwaltung in der Mitgliederversammlung die entsprechenden Fakten darlegen. Dazu gehört u. a. der Gesellschaftszweck, ob und wie viele Anteile verkauft werden sollen und an wen. Es wird dem Vorstand möglich sein, die Notwendigkeit seines Vorhabens darzulegen und die Mitgliederversammlung wird sich überzeugen lassen – wenn das Vorhaben sinnvoll ist.
    Unser Gegenvorschlag von Mitglied M. Gsell sieht deshalb vor, die Gründung, den Erwerb von Anteilen und den Verkauf von Gesellschaften von der Mitgliederversammlung beschließen zu lassen (Nr. 11k bzw. 20 in der Abtimmungslogik). Des Weiteren soll die Mitgliederversammlung auch über Grundstücksverkäufe entscheiden. Derart weitreichende Eingriffe in die Strukturen des Vereins gehören in die Hand des höchsten Gremiums dieses Vereins – die Mitgliederversammlung. Da jederzeit eine außerordentliche Mitgliederversammlung vom Verein einberufen werden kann, ist die eingeschränkte Flexibilität ein schwaches Argument. In der Regel sollten derartige Vorhaben nichts sein, was spontan unternommen wird.
    Den genauen Wortlaut des Änderungsantrags könnt ihr in unserem Flyer nachlesen, den wir am Wochenende am Max-Morlock-Stadion verteilt haben.
  • Die Verwaltung schlägt vor, dem Vorstand das Mandat zu erteilen, über eine Verschmelzung mit dem 1. FCN Frauen- und Mädchenfußball e.V. zu verhandeln. Wir begrüßen ausdrücklich eine Wiedereingliederung ehemals ausgegliederter Abteilungen zurück zum Stammverein.
  • Ein Mitglied schlägt vor, die Beitragsordnung zu ändern. Künftig sollen acht statt der bisherigen fünf Tarife eine größere Staffelung nach Alter ermöglichen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass mit den geplanten Satzungsänderungsanträgen sehr umfangreiche und tiefgreifende Änderungen vorgenommen werden sollen. Teils mit weitreichenden, schwer abschätzbaren Auswirkungen auf die Zukunft. Für solche Hau-Ruck-Aktionen ist eine Online-Veranstaltung mit drohenden technischen Unwägbarkeiten definitiv nicht der richtige Rahmen. Sollte die Mitgliederversammlung dieses Umfangreiche Paket dennoch in einer Mammut-Sitzung online behandeln wollen, hoffen wir, dass es möglich sein wird, allen Mitgliedern eine fundierte Meinungsbildung zu ermöglichen, indem jedes Mitglied zu Wort kommt, das etwas beizutragen hat.

Mein Club, Mein Verein

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